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"Stadt hat Recht. Das Magdeburger Recht in Brandenburgs Städten"

Einblick in die neue Ausstellung im Museum | Foto: Stadt Perleberg

Seit dem 16. Mai 2021 zeigt das Museum die neue Wanderausstellung „Stadt hat Recht. Das Magdeburger Recht in Brandenburgs Städten“ der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadtkerne im Land  Brandenburg. Diese Banner-Ausstellung haben wir um interessante Exponate aus den eigenen Beständen unseres Museums, unseres Stadtarchivs sowie mit Leihgebern aus der Altmark, und  zwar aus Tangermünde und Stendal, ergänzt. 

 

Sämtliche Prignitzer Immediatstädte „erhielten“ ihr Stadtrecht im 13. Jahrhundert aus der Altmark. Salzwedeler Recht wurde 1239 auf Perleberg übertragen. Für 1237 wird eine Übertragung des Salzwedeler Rechtes auch auf Lenzen vermutet. Wusterhausen a. d. Dosse (um 1232), Kyritz (1237), Wittstock (1248) und auch Neuruppin (1256) wurden mit Stendaler Recht bewidmet. 1256 „erhielt“ Pritzwalk das Recht des altmärkischen Seehausen. Gezeigt wird u. a. auch ein Faksimile der Stadtrechtsurkunde für Perleberg vom 29. Oktober 1239. Die Stadt Salzwedel erteilt auf Bitten der Perleberger Bürgerschaft und ihres Stadtherren, des Edlen Johann Gans, eine Rechtsauskunft, da deren Salzwedeler Stadtrecht auch in Perleberg galt. Diese Urkunde ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert:

  1. Sie bezeugt mit dem 7 Monate älteren Privileg des Edlen Johann Gans für die Perleberger Schusterzunft die Existenz Perlebergs als Stadt im Rechtssinn.
  2. Sie ist das älteste Zeugnis für die Existenz des Salzwedeler Rechts.
  3. Sie charakterisiert Perleberg als das älteste Mitglied der Salzwedeler Stadtrechtsfamilie und 4. In ihr wird erstmals der Rat der Stadt Salzwedel als Institution genannt.

 

Die urkundliche Ersterwähnung der Stadt Perleberg vor 782 Jahren geht allerdings auf ein Privileg des Stadtherren Johann Gans für die Schustergilde in Perleberg vom 27. März 1239 zurück. Diese Urkunde ist in einer Abschrift (Transsumpt) von 1332 überliefert und wird im Stadtarchiv Perleberg verwahrt. Das Siegel ist nicht erhalten. In der Urkunde gestattet der Stadtherr von Perleberg, der Edle Johann Gans, den Perleberger Schuhmachern und ihren Nachkommen sich in einer Innung zu organisieren. Diese abschriftlich überlieferte Urkunde ist für die brandenburgische Landesgeschichte von herausragender Bedeutung. Sie markiert mit dem Jahr 1239 nicht nur das älteste Schusterprivileg, sondern das älteste Innungsprivileg auf dem Territorium des heutigen Landes Brandenburg überhaupt.

 

Diesem interessanten Thema der Stadtrechtsübertragungen und der Stadtrechtspraxis widmet sich die Ausstellung bis einschließlich 12. September (Tag des offenen Denkmals) im Stadt- und Regionalmuseum Perleberg. Danach wandert sie weiter in die anderen Städte der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadtkerne im Land Brandenburg.

Einblick in die Sonderausstellung des Museums | Foto: Stadt Perleberg
Einblick in die Sonderausstellung des Museums | Foto: Stadt Perleberg
Einblick in die Sonderausstellung des Museums | Foto: Stadt Perleberg

Kontakt

Stadt- und Regionalmuseum Perleberg

Mönchort 7 - 11 | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 422 | Empfang

Fax: (03876) 781 499

E-Mail:

 

Öffnungszeiten

Dienstag - Freitag: 10.00 - 16.00 Uhr

Sonntag: 11.00 - 16:00 Uhr
... sowie nach Vereinbarung.

 

Von Freitag, den 29.03. (Karfreitag) bis zum Sonntag, den 31.03. (Ostersonntag) ist das Museum geschlossen. 

Am Montag, den 01.04. (Ostermontag) haben wir für Sie von 11-16 Uhr geöffnet. 

 

Sonderöffnungszeit:

Am Montag, den 18.03. ist das Museum von 15-18 Uhr geöffnet.

 

Eintrittspreise

3,50 € | ermäßigt 1,50 €


Stadtarchiv Perleberg

Karl-Liebknecht-Str. 33 | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 150
Fax: (03876) 781 302

E-Mail:

 

Öffnungszeiten

Dienstag: 8.00 - 11:30 Uhr | 13.00 - 17:30 Uhr

Donnerstag: 8.00 - 11:30 Uhr | 13.00 - 15.00 Uhr
... sowie nach Vereinbarung.

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